Glasböden oder gläserne Treppenstufen erweitern Räume in die Vertikale. Durchblicke nach oben oder unten erschließen neue Blickwinkel und sorgen für mehr Helligkeit und Durchlässigkeit. Begehbares Glas kann als Glasbrücke oder -steg, Empore, Treppe, Boden oder Dach eingesetzt werden. So kann es beispielsweise getrennte Bereiche miteinander verbinden, ohne die großzügige Raumwirkung zu beeinträchtigen und gleichzeitig als eigenständiges Gestaltungselement dienen.
Begehbares Glas kann im Innenbereich sowohl ästhetische als auch raumbildende Funktionen übernehmen. Als Durchbrüche oder „Glasaugen“ setzen kleinere Glasflächen reizvolle Akzente und erlauben temporäre Einblicke. Nicht immer ist bei Glasböden der volle Durchblick gefragt, sei es, um Bereiche optisch zu trennen, aus gestalterischen Erwägungen oder um die Scheu vor dem Betreten zu nehmen. Glas, das farbig, matt oder bedruckt ist, bietet zugleich Transparenz und Helligkeit, aber auch Sichtschutz.
Das begehbare Glas SGG LITE-FLOOR ist ein Verbund-Sicherheitsglas mit einer rutschhemmenden Beschichtung, das aus mindestens drei Einzelscheiben besteht, die mit einer hochreißfesten Folie miteinander verbunden sind. Diese Folie kann auch farbig sein und so gestalterische Funktion übernehmen. Für SGG LITE-FLOOR liegt eine Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung vor, die Bauherren ein oft kosten- und zeitintensives Beantragen einer Zustimmung im Einzelfall erspart.